PRESSEMITTEILUNG 108/2021

Augsburg, den 18.06.21

Vorplanung und Konzept für den 3-streifigen Ausbau der B 16 zwischen Rain am Lech und dem Markt Burgheim liegt vor.

Das Staatliche Bauamt Augsburg hat die Voruntersuchung für den bestandsorientierten dreistreifigen Ausbau der Bundesstraße 16 zwischen der Anschlussstelle der Stadt Rain (AS Rain-Ost) im Landkreis Donau-Ries und der Anschlussstelle des Marktes Burgheim (AS Burgheim) im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen abgeschlossen. Das Konzept sieht einen dreistreifigen Ausbau auf einer Länge von ca. 7,1 km vor. Durch den Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens an die bestehende Bundesstraße wird die Anlage von vier wechselseitigen Überholabschnitten von jeweils ca. 1,3 km Länge ermöglicht.

Die Verkehrsmenge auf der B 16 beträgt im betrachteten Streckenabschnitt annähernd 8.000 Kfz/24h und weist einen überaus hohen Schwerverkehrsanteil von rund 23% auf (Straßenverkehrszählung 2015). Die immer wieder auftretende Pulkbildung hinter LKWs führt zu gefährlichen Überholmanövern. Zum Abbau des Überholdrucks und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist ein 3-streifiger Ausbau der Bundesstraße dringend erforderlich.

Zusammen mit der Verbreiterung der Fahrbahn auf 12 m wegen des dritten Fahrstreifens werden beide Anschlussstellen umgebaut und mit Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen ausgestattet, so dass die derzeitigen Abbiegebeziehungen mit Querung des Gegenverkehrs (Linksabbiegen bzw. Linkseinbiegen) entfallen. Sowohl an der Anschlussstelle Rain-Ost als auch an der Anschlusstelle Burgheim soll darüber hinaus jeweils ein zusätzlicher Kreisverkehr errichtet werden, um die Verkehre mit dem nachgeordneten Netz zu verknüpfen.

In der Voruntersuchung wurden die grundsätzliche Machbarkeit des Vorhabens geprüft sowie Ausbauvarianten untersucht. Aufgrund gegebener Zwangsbedingungen, wie dem stark beengten Raumangebot im Bereich des Neuhofweges oder den im Untersuchungsgebiet liegenden Vogel- bzw. Wasserschutzgebieten, kann der Fahrstreifenanbau nicht durchgehend auf einer Fahrbahnseite erfolgen.

Gemeinsam mit dem Umbau der B 16 ist ein Ausbau des Neuhofweges, der Erschließungsstraße für die Gärtnersiedlung, durch die Stadt Rain vorgesehen, um hier die Anlieferungssituation zu verbessern. Wegen der Trassenbündelung und der beengten Platzverhältnisse in diesem Bereich sind kleinere Stützkonstruktionen erforderlich.

Eine weitere wesentliche Erkenntnis der Voruntersuchung betrifft den späteren Bauablauf. Dieser wurde nun optimiert, um längere Ausleitungen des Verkehrs ins nachgeordnete Streckennetz über Burgheim und Staudheim zu vermeiden. Es ist nun größtenteils möglich, die Fahrbahn unter Aufrechterhaltung des Verkehrs zu verbreitern. Hierzu müssen die Fahrstreifen abschnittsweise behelfsmäßig verengt werden, der Anbau erfolgt vom Fahrbahnrand aus. Monatelange halbseitige Umleitungen des B16-Verkehrs sind für die Verbreiterung der B 16 nicht erforderlich.

Der Einbau der Asphaltdeckschichten und die Höhenangleichung der Fahrbahn muss allerdings in einem Arbeitsschritt auf voller Breite erfolgen. Für diese Bautätigkeit an der durchgehenden Strecke ist der Verkehr der B 16 für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen über das nachgeordnete Netz umzuleiten. Hierfür wird eine verkehrsärmere Zeit - voraussichtlich in den Sommerferien - vorgesehen. Zudem werden noch wenige kurzzeitige Vollsperrungen für den Abbruch von Brücken oder die Anpassungen der Anschlussstellen erforderlich. In den weiteren Planungsphasen wird der Bauablauf noch detaillierter geplant.

Bis zur Realisierung der Maßnahme sind jedoch noch etliche planerische Aufgaben zu bewältigen. Zunächst muss der Vorentwurf erstellt werden, in welchem die gesamte Maßnahme parzellenscharf geplant wird. Dieser Vorentwurf wird dem Bund als Bauherren und Geldgeber dieser Maßnahme zur Zustimmung vorgelegt. Danach muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, in welchem unter anderem allen von der Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird. Nach Erteilung des Baurechts wird noch eine Vorbereitungszeit für den Grunderwerb, diverse Detailplanungen und die Vergabe der Bauleistungen erforderlich, bevor tatsächlich eine Bautätigkeit vor Ort sichtbar werden wird. Für diesen weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess ist nach derzeitigem Kenntnisstand und bei günstigem Verlauf ein Zeitraum von ca. 4 bis 5 Jahren vorgesehen.

 

Christoph Eichstaedt und Markus Kreitmeier
Fachbereich Straßenbau
Tel: 0821-2581-140